1. Annahmekriterien für nicht gefährliche Abfälle
a) ab einer Anlieferungsmenge von 100 Tonnen mit Deklarationsanalyse
Erste Deklarationsanalyse inkl. Probenahmeprotokoll ist vor Anlieferung je Baustelle/Anfallort/Anlieferer und dann alle 1.000 Tonnen erforderlich. Die Analysen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Es gelten die Regelungen für die Probenahme nach LAGA PN 98. Je Abfallart ist eine Deklarationsanalyse erforderlich. Die Erstellung der Deklarationsanalysen hat nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu erfolgen.
Erstellung der Deklarationsanalysen und Annahmekriterien
- Für mineralische Bauabfälle: Zuordnung nach Zuordnungswerte (W-Werte) gemäß Recyclingserlass Freistaat Sachsen (Stand 09.01.20)
- Für Boden und Steine: LAGA Richtlinie „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ vom 05.11.2004
b) Sammelentsorgung / Containerdienst nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Kleinanlieferer bis 100 Tonnen je Baustelle/Grundstück/Objekt
Deklarationsanalysen werden durch den Abfallentsorger (PN GmbH) vorgenommen.
c) Annahme für territorialen Einwirkungsbereich Anlieferung von Bodenmaterial gemäß § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
1. Territorialer Einwirkungsbereich: Stadt Plauen sowie direkt angrenzende Ortschaften
2. In den genannten Territorien ergeben sich wiederkehrend Grenzwertüberschreitungen bei den Feststoffwerten: Zink, Kupfer, Chrom, Nickel, Arsen, Sulfat, Blei
3. Für die Annahme verweisen wir auf Pkt. 4 der Annahmebedingungen
2. Anlieferung / Zurückweisung
- Einhaltung unter Beachtung der rechtlichen Auflagen für die Verwertung / Entsorgung von Abfällen,
- Anlieferung von Abfall, welcher den vorgelegten Daten (Analyse, Nachweise) entspricht,
- richtige und eindeutige Angaben zur Abfallherkunft,
- Die Anlieferung an der Aufbereitungs- und Recyclinganlage im Diabaswerk Neuensalz erfolgt entsprechend der Verwertungskapazitäten. Anlieferungen von >100 Tonnen/Tag sind mit dem Betriebspersonal abzustimmen.
Die Planschwitzer Naturstein GmbH ist berechtigt, eine Zurückweisung zu veranlassen, wenn
- falsche Angaben für die Entsorgung durch den Abfallbesitzer, Abfallerzeuger, Beförderer/Transporteur vorliegen,
- das Betriebspersonal eine Zuordnung des Abfalls vorliegender Dokumentationen nicht zuordnen kann,
- aus technischen Betriebsgründen zeitweise eine Annahme nicht möglich ist,
- der Abfall auf Dauer ungünstige Auswirkungen auf den Anlagebetrieb hat (z.B. Stoffeigenschaften ausweist, welche nicht der Bodenklasse 3-7 entspricht),
- keine Analyse vorliegt,
- der Anteil an nicht mineralischen Fremdbestandteilen 5 Vol% überschreitet,
- eine organoleptische Kontrolle durch das Betriebspersonal die Annahme nicht zulässt,
- eine eindeutige Herkunft gemäß vorliegenden Angaben nicht nachgewiesen werden kann,
- die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Anlieferers nicht gegeben ist.
3. Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle werden in der Planschwitzer Naturstein GmbH nicht angenommen.
4. Eigenüberwachung/Fremdüberwachung
Die Planschwitzer Naturstein GmbH ist gesetzlich verpflichtet, Proben für die Eigen- und Fremdüberwachung vorzunehmen. Bei abweichenden Analyseergebnissen gilt entsprechend der Vorschriften die Probenahme beim Entsorger. Bei Überschreitung der Analysengrenzwerte gegenüber den überreichten Deklarationsanalysen wird die Abholung der bis dahin gelieferten Abfälle angewiesen. Die Kosten für eine anderweitige Entsorgung, Rücklieferung, Lade- und Wiegekosten, Deklarationsanalysen trägt der Anlieferer.
Die Annahmebedingungen gelten mit Wirkung ab 01.08.2023
Die Geschäftsleitung