1. Annahmekriterien für nicht gefährliche Abfälle
a) ab einer Anlieferungsmenge von 100 Tonnen mit Deklarationsanalyse
Erste Deklarationsanalyse inkl. Probenahmeprotokoll ist vor Anlieferung und dann alle 1.000 Tonnen erforderlich. Die Analysen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Es gelten die Regelungen für die Probenahme nach LAGA PN98. Je Aballart ist eine Deklarationsanalyse erforderlich.
Erstellung der Deklarationsanalysen
• Für mineralische Bauabfälle: Zuordnung nach Zuordnungswerte (W-Werte) gemäß Anwendungserlass Freistaat Sachsen
• Für Boden und Steine: Zuordnung nach LAGA TR Boden 2004 bzw. LAGA Liste Boden 2004
b) Sammelentsorgung I Containerdienst nach §53 und § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Kleinanlieferer bis 100 Tonnen je Baustelle/Grundstück/Objekt
Deklarationsanalysen werden durch den Abfallentsorger (PN GmbH) vorgenommen. Die bisherigen Angaben im Anlieferungsschein werden durch den Wiegeschein ersetzt.
c) Annahme gemäß BBodSchV für territorialen Einwirkungsbereich
Anlieferung von Bodenmaterial gemäß § 2 Abs. 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (in Verbindung mit § 1 Abs. 4 BBodSchV und § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
1. Territorialer Einwirkungsbereich: Stadt Plauen sowie direkt angrenzende Ortschaften
2. ln den genannten Territorien ergeben sich wiederkehrend Grenzwertüberschreitungen bei den Feststoffwerten: Zink, Kupfer, Chrom, Nickel, Arsen, Sulfat, Blei
3. Für die Annahme verweisen wir auf Pkt. 4 der Annahmebedingungen
2. Annahmekriterien für gefährliche Abfälle
Die im Unternehmen zugelassenen gefährlichen Abfälle werden gemäß den Regelungen des Kreislaufwirtschaftgesetzes unter Anwendung der Nachweisverordnung angenommen und entsorgt. Für Kleinanlieferungen bis maximal 2 Tonnen pro Jahr gilt eine Vereinfachungsregelung.
3. Anlieferung / Zurückweisung
• Einhaltung unter Beachtung der rechtlichen Auflagen für die Verwertung I Entsorgung von Abfällen,
• Anlieferung von Abfall, welcher den vorgelegten Daten (Analyse, Nachweise) entspricht,
• richtige und eindeutige Angaben zur Abfallherkunft
• Die Anlieferung an der Aufbereitungs- und Recyclinganlage im Diabaswerk Neuensalz erfolgt entsprechend der Verwertungskapazitäten. Anlieferungen von >1 00 Tonnen/Tag sind mit dem Betriebspersonal abzustimmen.
Die Planschwitzer Naturstein GmbH ist berechtigt, eine Zurückweisung zu veranlassen, wenn
• falsche Angaben für die Entsorgung durch den Abfallbesitzer, Abfallerzeuger, Beförderer!Transporteur vorliegen,
• das Betriebspersonal eine Zuordnung des Abfalls vorliegender Dokumentationen nicht zuordnen kann,
• aus technischen Betriebsgründen zeitweise eine Annahme nicht möglich ist,
• der Abfall auf Dauer ungünstige Auswirkungen auf den Anlagebetrieb hat (z.B. Stoffeigenschaften ausweist, welche nicht der Bodenklasse 3-7 entspricht),
• keine Analyse vorliegt,
• der Anteil an nicht mineralischen Fremdbestandteilen 5 Vol% überschreitet,
• eine arganaleptische Kontrolle durch das Betriebspersonal die Annahme nicht zulässt,
• eine eindeutige Herkunft gemäß vorliegenden Angaben nicht nachgewiesen werden kann,
• die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Anlieferers nicht gegeben ist.
4. Eigenüberwachung/Fremdüberwachung
Die Planschwitzer Naturstein GmbH ist gesetzlich verpflichtet, Proben für die Eigen- und Fremdüberwachung vorzunehmen. Bei abweichenden Analyseergebnissen gilt entsprechend der Vorschriften die Probenahme beim Entsorger. Bei Überschreitung der Analysengrenzwerte gegenOber den überreichten Deklarationsanalysen wird die Abholung der bis dahin gelieferten Abf~lle angewiesen. Die Kosten für eine anderweitige Entsorgung, Rücklieferung, Lade- und Wiegekosten, Deklarationsanalysen trägt der Anlieferer.
Nicht angenommene Abfallarten
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Die Annahmebedingungen gelten mit Wirkung ab 02.09.2019
Neuensalz, den 21.08 .2019